|
Berufsbildungsfonds Kanton Zürich – Auszahlungen an die Zürcher Lehrbetriebe |
| |
|
Die Berufsbildungskommission hat sich dieses Jahr dafür ausgesprochen, allen aktiven Lehrbetrieben einmalig einen Ausbildungsbeitrag aus dem Berufsbildungsfonds als Anerkennung für ihren Einsatz bei der Ausbildung von Lernenden auszubezahlen. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der Lehrbetrieb am Stichtag vom 1. Januar 2023 aktiv Lernende ausbildete.
Die entsprechenden Schreiben an die Lehrbetriebe wurden im November 2023 erstmalig per E-Mail zugestellt. Aus technischen Gründen konnten diese nicht über die offizielle E-Mail-Adresse mit der Domäne @bi.zh.ch verschickt werden. Deshalb musste auf die ebenfalls vom Kanton genutzte Domäne @BIKTZH.onmicrosoft.com zurückgegriffen werden. Zahlreiche Lehrbetriebe kamen der Aufforderung nach, den Ausbildungsbeitrag über das kantonale Web-Formular zu bestätigen. Bis Ende November 2023 wurde bereits mehr als die Hälfte der Bestätigungen eingereicht! Anfangs 2024 folgt ein Erinnerungsschreiben via Postweg, damit alle berechtigten Lehrbetriebe den einmaligen Ausbildungsbeitrag bestätigen können. |
Beitragsbestätigung Qualifikationsverfahren 2023 |
Aktuell erhalten Lehrbetriebe, die das praktische Qualifikationsverfahren (QV, ehemals Lehrabschlussprüfung LAP) im Betrieb durchführten, die Informationen zur Auszahlung der QV-Pauschalen 2023 erstmals per E-Mail. Der Versand erfolgt über die Domäne @BIKTZH.onmicrosoft.com und wer die Pauschalen nicht bestätigt, wird vom Berufsbildungsfonds ein Schreiben via Postweg erhalten.
Neu erfolgt die Bestätigung nicht mehr über die Anwendung ZHservices Business, sondern über das Portal des Berufsbildungsfonds. Auf diesem Portal ist auch ein Erklärvideo zu finden, das Schritt für Schritt durch die Anwendung führt. |
| |