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| Update Nr. 6: Rückwirkende Förderbeiträge Pflege noch bis zum 31. März 2025 beantragen |
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| Nutzen Sie die Möglichkeit, rückwirkend ab Oktober 2024 Förderbeiträge Pflege zu erhalten. |
Sehr geehrte Damen und Herren
Seit dem 11. Februar 2025 können Auszubildende in Pflege höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) Förderbeiträge Pflege beantragen. Der Kanton hat bereits viele Gesuche erhalten und ist bemüht, diese so schnell wie möglich zu prüfen. Vielen Dank für die Geduld während der Startphase.
Wer sich bereits in Ausbildung Pflege HF/FH befindet, kann im Rahmen einer Übergangsfrist noch bis zum 31. März 2025 ein Gesuch um Förderbeiträge Pflege einreichen, um diese rückwirkend zu beantragen. Das können Sie tun, wenn Sie
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| − | | Ihre Ausbildung in Pflege HF/FH vor dem Herbstsemester 2024 begonnen haben und noch in Ausbildung sind, oder |
| − | | Ihre Ausbildung in Pflege HF/FH im Herbstsemester 2024 begonnen haben. |
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Beitragsberechtigte Personen, die seit Herbstsemester 2024 in Ausbildung stehen, erhalten Förderbeiträge Pflege rückwirkend ab Oktober 2024 und frühestens ab dem Folgemonat des Zeitpunkts, in dem sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen, Terminen und Fristen für die Gesuche sind unter zh.ch/pflegeinitiative-beitrag zu finden. |
| Was Sie dafür tun müssen: |
| 1. | | Erstellen Sie ein AGOV-Login. Dies ist der erste Schritt zur Beantragung von Förderbeiträgen Pflege. Das Erklärvideo dazu finden Sie hier. Zur AGOV-Registration gelangen Sie über diesen Link. |
| 2. | | Füllen Sie das Gesuch für Förderbeiträge Pflege vollständig aus und schicken Sie es ab. Ein Erklärvideo leitet Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. |
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Freundliche Grüsse Team Umsetzung Pflegeinitiative |
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