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Was kommt nach dem Lehrabschluss? |
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Ab Mai ist es wieder so weit: Die Abschlussprüfungen stehen an. Für die Lernenden ist dies eine anspruchsvolle Zeit und sie sind auf Unterstützung angewiesen. Bis zum 15. Juli 2022 erhalten alle Zürcher Kandidatinnen und Kandidaten die Resultate ihres Qualifikationsverfahrens (QV). Ein paar Wochen später laufen die meisten Lehrverträge aus.
Wir haben hier die wichtigsten Informationen für die Zeit vor und nach dem Lehrabschluss zusammengestellt. Vielen Dank, dass Sie die Lernenden während diesem wichtigen Lebensabschnitt begleiten und unterstützen. |
Zeit für Qualifikationsverfahren geben |
Die Prüfungszeit gilt als Arbeitszeit. Das gilt auch für den Weg an den Prüfungsort. |
Anschlussmöglichkeit klären |
Von Mai bis Juni 2022 ist Prüfungszeit; eine stressige Phase. Die Frage nach dem Anschluss an die Lehre kann für Unsicherheit sorgen. Klären Sie wenn möglich vor der Prüfungszeit die Möglichkeiten und Wünsche mit der oder dem Lernenden. Auch ein Austausch mit der Personalabteilung zu den Anstellungsmöglichkeiten ist frühzeitig in die Wege zu leiten. Besteht für die Lernende bzw. den Lernenden keine Möglichkeit, im Lehrbetrieb zu bleiben, raten wir Ihnen, dies so schnell wie möglich zu kommunizieren. |
Lehrvertrag |
Der Lehrvertrag ist befristet und darf nichts enthalten, das den freien Entschluss über die Tätigkeit nach der Lehre beeinträchtigt (Rekrutenschule inbegriffen). Die Lernenden dürfen frei entscheiden, was sie nach der Lehre machen. |
Berufsmaturität |
Die Berufsmaturität kann auch nach der Lehre absolviert werden. Der Arbeitgeber darf dies nicht verweigern. Die Berufsmaturität öffnet viele Türen. Nähere Informationen finden Sie hier: Berufsmaturität Kanton Zürich. |
Wiederholung der Prüfung |
Sollte es mit dem betrieblichen oder dem schulischen Abschluss nicht geklappt haben, finden Sie hier Informationen zur Prüfungswiederholung.
Wenn das QV wiederholt werden muss und der oder die Lernende sich nicht in einem verlängerten Lehrverhältnis befindet, wird für diese Zeit kein Lohn geschuldet. Das QV kann maximal zweimal wiederholt werden. |
Laufbahnberatung BIZ |
Sind sich die Lernenden unsicher über ihre Perspektiven, können sie sich mit Fragen zu Beruf, Studium sowie Aus- und Weiterbildung an ein biz (Berufsinformationszentrum) in ihrer Nähe wenden: Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Kanton Zürich. |
Lehrzeugnis ausstellen |
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung muss der Arbeitgeber ein Lehrzeugnis ausstellen, das die erforderlichen Angaben über den erlernten Beruf und die Dauer der Ausbildung enthält. Auf Antrag des Lernenden oder des gesetzlichen Vertreters muss das Zeugnis auch Angaben über die Fähigkeiten, Leistungen und das Verhalten der oder des Lernenden enthalten. Kann sie oder er nicht im Ausbildungsbetrieb weiterarbeiten, muss auf Wunsch ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden, damit sie oder er sich bei anderen Arbeitgebern bewerben kann. |
Abschlussessen / Abschlussgeschenk |
Wichtig ist auch, sich als Arbeitgeber frühzeitig Gedanken über ein Abschlussessen oder eine Abschlussfeier zu machen. Wie soll es gestaltet und wer soll dazu eingeladen werden? Der Abschluss ist ein wichtiger Meilenstein und die Lernenden würden dies sicher gerne mit ihren Praxisbildnerinnen bzw. Praxisbildnern und/oder ihren Eltern feiern. Auch das Abschlussgeschenk sollte frühzeitig organisiert werden, damit man dieses persönlich und bestenfalls zusammen mit dem Lehrzeugnis übergeben kann. |
Arbeitslosigkeit |
Können Lernende nicht beim Lehrbetrieb weiterarbeiten und haben sie noch keine Anschlusslösung, sollten sie darauf hingewiesen werden, sich spätestens am ersten Werktag der Arbeitslosigkeit beim RAV oder beim Arbeitsamt ihres Wohnorts zu melden. Ein allfälliger Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung entsteht frühestens ab dem Anmeldedatum. |
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