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Kanton Zürich
Berufslehre Bulletin
April 2022
Inhalt
Lehrabschluss
Talentförderung
Revision Detailhandel
CoBe Gastro
Lehrverträge 2022
Betriebsbesuch SV Group
Integrationsvorlehre
Berufslehre für Geflüchtete
 
Liebe Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Wir freuen uns sehr, Ihnen nach längerer Pause das Bulletin Berufslehre in neuem Kleid zukommen zu lassen. Längere Pause steht in diesem Fall aber nicht für Untätigkeit – im Gegenteil! Mit der Kommunikation des Führungswechsels der Abteilung Betriebliche Bildung im September 2021 haben wir uns bewusst zurückgehalten. Getreu dem Motto: zuerst klären, entwickeln und umsetzen – und erst dann davon berichten.

Im vergangenen Herbst durfte ich die Leitung der Abteilung Betriebliche Bildung übernehmen. Die kantonale Verwaltung ist Neuland für mich. Aber nach 20 Jahren im Lehrbetriebs- sowie Berufsfachschulumfeld freue mich über die neuen Aufgaben rund um Bildung, Politik und Verwaltung.

Auch das Redaktionsteam des Bulletins Berufslehre hat sich weiterentwickelt. Bewährtes soll auch künftig gepflegt werden. Sie als Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sind weiterhin unsere Zielgruppe. Die Kadenz des Bulletins wird sich nach den Jahreszeiten richten. Die aktuelle Publikation ist dementsprechend wie ein Blumenstrauss den Frühjahrsthemen gewidmet.

Ich danke Ihnen im Namen des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes herzlich für Ihren tagtäglichen und unermüdlichen Einsatz in der Ausbildung, Begleitung und Unterstützung von unseren jungen Fachkräften in den unterschiedlichsten Berufsbranchen. Wir leben in bewegten Zeiten. Die vergangenen zwei Jahre aber auch die aktuelle geopolitische Lage führen uns das deutlich vor Augen. Gerade solche Ereignisse machen es den Jugendlichen nicht einfacher, ihren Platz im Leben und in der Gesellschaft zu finden.

Herzlichen Dank für Ihr Engagement!

Jonas Schudel
Leiter Betriebliche Bildung
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
 
Was kommt nach dem Lehrabschluss?
Ab Mai ist es wieder so weit: Die Abschlussprüfungen stehen an. Für die Lernenden ist dies eine anspruchsvolle Zeit und sie sind auf Unterstützung angewiesen. Bis zum 15. Juli 2022 erhalten alle Zürcher Kandidatinnen und Kandidaten die Resultate ihres Qualifikationsverfahrens (QV). Ein paar Wochen später laufen die meisten Lehrverträge aus.

Wir haben hier die wichtigsten Informationen für die Zeit vor und nach dem Lehrabschluss zusammengestellt. Vielen Dank, dass Sie die Lernenden während diesem wichtigen Lebensabschnitt begleiten und unterstützen.
Zeit für Qualifikationsverfahren geben
Die Prüfungszeit gilt als Arbeitszeit. Das gilt auch für den Weg an den Prüfungsort.
Anschlussmöglichkeit klären
Von Mai bis Juni 2022 ist Prüfungszeit; eine stressige Phase. Die Frage nach dem Anschluss an die Lehre kann für Unsicherheit sorgen. Klären Sie wenn möglich vor der Prüfungszeit die Möglichkeiten und Wünsche mit der oder dem Lernenden. Auch ein Austausch mit der Personalabteilung zu den Anstellungsmöglichkeiten ist frühzeitig in die Wege zu leiten. Besteht für die Lernende bzw. den Lernenden keine Möglichkeit, im Lehrbetrieb zu bleiben, raten wir Ihnen, dies so schnell wie möglich zu kommunizieren.
Lehrvertrag
Der Lehrvertrag ist befristet und darf nichts enthalten, das den freien Entschluss über die Tätigkeit nach der Lehre beeinträchtigt (Rekrutenschule inbegriffen). Die Lernenden dürfen frei entscheiden, was sie nach der Lehre machen.
Berufsmaturität
Die Berufsmaturität kann auch nach der Lehre absolviert werden. Der Arbeitgeber darf dies nicht verweigern. Die Berufsmaturität öffnet viele Türen. Nähere Informationen finden Sie hier: Berufsmaturität Kanton Zürich.
Wiederholung der Prüfung
Sollte es mit dem betrieblichen oder dem schulischen Abschluss nicht geklappt haben, finden Sie hier Informationen zur Prüfungswiederholung.

Wenn das QV wiederholt werden muss und der oder die Lernende sich nicht in einem verlängerten Lehrverhältnis befindet, wird für diese Zeit kein Lohn geschuldet. Das QV kann maximal zweimal wiederholt werden.
Laufbahnberatung BIZ
Sind sich die Lernenden unsicher über ihre Perspektiven, können sie sich mit Fragen zu Beruf, Studium sowie Aus- und Weiterbildung an ein biz (Berufsinformationszentrum) in ihrer Nähe wenden: Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Kanton Zürich.
Lehrzeugnis ausstellen
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung muss der Arbeitgeber ein Lehrzeugnis ausstellen, das die erforderlichen Angaben über den erlernten Beruf und die Dauer der Ausbildung enthält. Auf Antrag des Lernenden oder des gesetzlichen Vertreters muss das Zeugnis auch Angaben über die Fähigkeiten, Leistungen und das Verhalten der oder des Lernenden enthalten. Kann sie oder er nicht im Ausbildungsbetrieb weiterarbeiten, muss auf Wunsch ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden, damit sie oder er sich bei anderen Arbeitgebern bewerben kann.
Abschlussessen / Abschlussgeschenk
Wichtig ist auch, sich als Arbeitgeber frühzeitig Gedanken über ein Abschlussessen oder eine Abschlussfeier zu machen. Wie soll es gestaltet und wer soll dazu eingeladen werden? Der Abschluss ist ein wichtiger Meilenstein und die Lernenden würden dies sicher gerne mit ihren Praxisbildnerinnen bzw. Praxisbildnern und/oder ihren Eltern feiern. Auch das Abschlussgeschenk sollte frühzeitig organisiert werden, damit man dieses persönlich und bestenfalls zusammen mit dem Lehrzeugnis übergeben kann.
Arbeitslosigkeit
Können Lernende nicht beim Lehrbetrieb weiterarbeiten und haben sie noch keine Anschlusslösung, sollten sie darauf hingewiesen werden, sich spätestens am ersten Werktag der Arbeitslosigkeit beim RAV oder beim Arbeitsamt ihres Wohnorts zu melden. Ein allfälliger Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung entsteht frühestens ab dem Anmeldedatum.
 
Wie können Berufstalente entdeckt werden?
Überdurchschnittlich talentierte junge Lernende gibt es in jeder Branche. Erst mit gezielter Förderung können sie ihr volles Potenzial ausschöpfen. Die Lehrbetriebe spielen dabei eine wichtige Rolle. Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sind wichtige Vorbilder und animieren die Lernenden dazu, ihr Talent – und damit ihre Freude am Beruf und ihren Berufsstolz – zu entwickeln. Sie sind die Mentoren, die den jungen Lernenden aufzeigen, was sie alles erreichen können, wenn sie motiviert und leistungsbereit sind. Jeder Betrieb bestimmt selbst, was in seinem Bereich der Begriff «Talent» bedeutet.
Auf der Website von Talentförderung Plus finden Betriebe, Branchenverbände und Berufsfachschulen in der Rubrik Talent Toolbox neben praktischen Vorlagen hilfreiche Informationen und eine Übersicht der aktuellen Fachliteratur zum Thema Talentförderung. Die Plattform zeigt mit inspirierenden Kurzfilmen und Portraits wie talentierte Lernende gefördert werden können.
Online-Workshop «Wie können Talente entdeckt werden?»
Im Online-Workshop lernen Sie, wie das Potential von leistungsstarken Lernenden frühzeitig erkannt und wie talentierte Lernende gezielt gefördert und gefordert werden können. Mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung führen wir Sie durch den Prozess, einen ersten Entwurf ihres eigenen Talentkompasses und einer Evaluationsvorlage zur Talentidentifikation zu erstellen, die Sie nach dem Webinar weiter ausarbeiten und direkt anwenden können.
Datum: Donnerstag, 30. Juni 2022, von 10 bis 11.30 Uhr
Moderation: Isabelle Sterchi Pelizzari, Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich, Projekte Berufsbildung
Anmeldung: Bis 30. Mai 2022 per Mail an: info@talentfoerderungplus.ch (Bitte geben Sie Ihren Namen, Vornamen, Funktion, Telefon und Betrieb an.)

Informationsmaterial finden Sie in der Talentförderung-Toolbox.
Finanzielle Unterstützung für Talentfördermassnahmen
Betriebe und Verbände, die ihre talentierten Lernenden mit speziellen Massnahmen oder Projekten fördern, werden vom Berufsbildungsfonds finanziell unterstützt. Damit honoriert der Kanton Zürich die zusätzliche Leistung der Betriebe und Verbände zugunsten einer attraktiven Berufsbildung.

Für Fördermassnahmen, die im Laufe des Herbstsemesters 2021/22 oder im Kalenderjahr 2022 stattfinden, können Anträge bis zum 29. April 2022 online eingereicht werden.
 
Antrag für Unterstützung einreichen
 
Neue Grundbildungen im Detailhandel ab Lehrbeginn 2022
Der Detailhandel hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Kundinnen und Kunden kaufen vermehrt online ein. Wer in ein Verkaufsgeschäft geht, erwartet ein besonderes Einkaufserlebnis. Dieser Entwicklung passt sich auch die Ausbildung im Rahmen der Revision der Grundbildungen im Detailhandel an.
Was bedeutet Handlungskompetenzorientierung?
Kernstück der Revision ist die Umstellung der drei Lernorte (Berufsfachschule, Lehrbetrieb und überbetriebliches Kurszentrum) auf die Handlungskompetenzorientierung. Die Vermittlung der Kenntnisse soll auf konkrete, berufliche Arbeitssituation sowie Handlungen und Fertigkeiten des Arbeitsalltags ausgerichtet sein. Die drei Lernorte werden dabei enger aufeinander abgestimmt und an der Praxis orientiert. Der Unterricht an den Berufsfachschulen wird nicht mehr fächerorientiert, sondern neu kompetenzorientiert erfolgen. Wissen wird künftig so vermittelt, dass es sich auf konkrete berufliche Arbeitssituationen sowie Handlungen und Fertigkeiten des Arbeitsalltags bezieht. Der Methodenmix sowie die Rolle der Lehrpersonen werden entsprechende Veränderungen erfahren. In den Lehrbetrieben werden die Lernenden Praxisaufträge lösen, welche die berufliche Handlungskompetenz entwickeln und aufbauen. Die erarbeiteten Lösungen werden danach mit den verantwortlichen Berufsbildnern besprochen und gefestigt.
Digitale Plattform für die Berufsbildung
In der ganzen Grundbildung werden die Lernenden und Berufsbildnerinnen und Berufsbildner mit einem persönlichen, elektronischen Portfolio (Konvink) unterstützt, in dem das Wissen gesammelt und dokumentiert wird. Auf dieser digitalen Plattform finden sich sowohl elektronische Lerndokumentation als auch für die Berufsschule benötigte Lernmedien. Für Lernende und Lehrbetriebe ist der Besitz eines elektronischen Endgeräts (Laptop, Tablet) zwingend erforderlich.
EBA und EFZ aufeinander abgestimmt
Weiterhin wird im Detailhandel eine zweijährige EBA-Lehre (Detailhandelsassistent/in) oder eine 3-jährige EFZ-Lehre (Detailhandelsfachfrau/mann) möglich sein. Lernende der 3-jährigen Grundbildung werden im letzten Lehrjahr entweder im Schwerpunkt «Gestalten von Einkaufserlebnissen» oder «Betreuen von Online-Shops» ausgebildet. Die wie bisher bewährte Anschlusslösung einer 2-jährigen Zusatzlehre (nach erfolgreichem EBA) zum EFZ wird beibehalten. Vor dem August 2022 gestartete Lehren werden im bisherigen System zu Ende geführt.
 
Weitere Informationen
 
 
Coaching und Begleitung für Gastronomie-Lehrbetriebe (CoBe Gastro)
Seit Anfang Januar 2022 steht den Lehrbetrieben, den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern sowie den Berufslernenden im Gastgewerbe ein professionelles Betreuungs- und Coaching-Angebot zur Verfügung. CoBe Gastro ist Coaching und Begleitsupport für Gastronomie-Lehrbetriebe im Kanton Zürich. Das neue Angebot wurde von Gastro Zürich und Zürcher Hoteliers in Zusammenarbeit mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich, Hotel Gastro Union, der kantonalen Schule für Berufsbildung EB Zürich und Job Caddie aufgebaut und zu einem grossen Teil vom kantonalen Berufsbildungsfond unterstützt.

Mit CoBe Gastro sollen sich die Zahl der Lehrabbrüche im Gastgewerbe und der Hotellerie reduzieren und die Erfolgsquote im Qualifikationsverfahren erhöhen. Zudem sollen die Jugendlichen bei der Suche nach Anschlussmöglichkeiten beraten werden. Dazu ist es aber wichtig, dass die Angebote von CoBe Gastro bekannt sind und genutzt werden.

CoBe Gastro zielt darauf ab, Probleme frühzeitig zu erkennen, um gemeinsam mit den Lernenden und den Lehrbetrieben nach passenden Lösungen zu suchen. Je nach Ausgangslage bietet sich auch ein Coaching oder im Konfliktfall eine Mediation an. Lehrbetriebe und Lernende können sich über die neutrale Triagestelle bei Job Caddie für ein Fachcoaching, Betriebscoaching oder Mentoring melden. Die Dienstleistungen sind für die Ausbildungsbetriebe kostenneutral.
Weitere Informationen gibt es hier: www.cobe-gastro.ch. Wir freuen uns auf eine grosse und aktive Teilnahme der gesamten Branche an unserem Pilotprojekt.
 
Einsenden der Lehrverträge für den Lehrbeginn 2022
Bitte senden Sie die Lehrverträge für den Lehrbeginn 2022 ans Mittelschul- und Berufsbildungsamt. Folgende Angaben gilt es dafür zu berücksichtigen:
 Der Lehrvertrag muss in dreifacher Ausführung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zugestellt werden. Wichtig: Der Lehrvertrag muss vor oder spätestens zu Beginn der beruflichen Grundbildung vorliegen.
 Das Formular kann auf dem Berufsbildungs-Portal heruntergeladen und ausgefüllt werden (PDF oder Word) oder Sie können die Daten direkt im Lehrbetriebsportal eingeben. Das vollständig ausgefüllte Formular muss dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt eingereicht werden. Handschriftliche Verträge werden nicht mehr angenommen und genehmigt.
 Zusätzliche Dokumente, wie z.B. der Nachweis erbrachter Vorbildungen bei Lehrzeitverkürzung (EFZ, Maturzeugnis usw.) sind zusammen mit dem Lehrvertrag einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Lehrvertrag erstellen.
 
Eine Mensa der etwas anderen Art
Die Mensa des Berufsbildungszentrum Uster (BZU) ist kein gewöhnlicher Verpflegungsbetrieb. Das Restaurant ist eines von zwei SV-Group-Betrieben, das von Lernenden geführt wird. Das 2019 lancierte Projekt fördert Lernende individuell, indem sie früh Verantwortung übernehmen können. Die Lernenden erfahren so eine spannende und fordernde Berufsbildung. Betreut werden die fünf Lernenden des BZU-Restaurants vor Ort von einer Berufsbildenden, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gleichzeitig bekommen die Lernenden Unterstützung von einem Betriebscoach, der die Qualität der fachlichen Ausbildung gewährleistet. Dazu gehört bei Bedarf auch die Aufarbeitung von schulischen Lücken.

Lernende übernehmen viel Verantwortung
Dieses Pionierprojekt besuchte Regierungsrätin und Bildungsdirektorin Silvia Steiner Ende März und liess sich von den Lernenden durch den Betrieb führen. Kadidjatu Barry, Lernende Systemgastronomiefachfrau EFZ im 2. Lehrjahr stellte im Rahmen des Betriebsbesuchs ihren Beruf vor: «Zu meinen Aufgaben gehört der Verkauf und die Warenpräsentation im Restaurant und ich führe die Lernenden im ersten Lehrjahr. Ich finde es super, dass ich mich hier im Lernenden-Restaurant überall mit einbringen kann. Ich habe dadurch schneller sehr viel über den Betrieb eines Restaurants gelernt.» Die Förderung der Verantwortung sich selber und anderen Lernenden gegenüber aber auch das selbstorganisierte Lernen geniesst im Rahmen des Pionierprojekts einen hohen Stellenwert.

Die SV Group setzt mit den beiden Lernenden-Restaurants ein Zeichen für die Gastronomie und Hotellerie, gestaltet die berufliche Grundbildung in diesen Branchen attraktiver und sorgt damit für langfristigen Fachkräftenachwuchs. Die Zürcher Bildungsdirektorin zeigte sich beeindruckt: «Das Lernenden-Restaurant fördert die Selbstverantwortung und das selbstorganisierte Lernen der Jugendlichen. Die SV Group sorgt damit für kompetente Fachkräfte und stellt nachhaltig den Branchennachwuchs sicher.»
Integrationsvorlehre: Lehrbetrieb anmelden
Die Integrationsvorlehre richtet sich an spätzugewanderte Personen, welche die Volksschule nicht in der Schweiz absolviert haben und eine Berufsausbildung in der Schweiz anstreben. Neu können auch spätzugewanderte Personen ohne Flüchtlingsstatus eine Integrationsvorlehre absolvieren.

Betriebe, die einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen möchten, können sich gerne unter integrationsvorlehre@mba.zh.ch melden. Den angemeldeten Betrieben werden durch spezialisierte Fachpersonen aus den Berufsinformationszentren geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für eine Schnupperlehre vermittelt.
 
Weitere Informationen
 
Einstieg in die Berufsbildung für Geflüchtete aus der Ukraine
Seit Kriegsausbruch in der Ukraine haben unzählige Menschen ihre Heimat verlassen. Die meisten suchen Schutz in den Nachbarländern. Zunehmend flüchten Ukrainerinnen und Ukrainer auch in die Schweiz. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) geht davon aus, dass bis im Juni zwischen 35 000 und 50 000 Ukrainerinnen und Ukrainer in die Schweiz kommen könnten.

Für den Einstieg in eine Berufslehre braucht es in der Regel ein Deutschniveau B1. Es wird damit gerechnet, dass auch bei einer Mehrheit der geflüchteten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Ukraine eine Förderung der Deutschkenntnisse notwendig sein wird.

Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Schutzstatus S, die über ein Deutschniveau A2 verfügen, haben Zugang zur Integrationsvorlehre. Betriebe, die Ausbildungsplätze für die Integrationsvorlehre anbieten möchten, können sich gerne unter integrationsvorlehre@mba.zh.ch melden. Betriebe, die Bewerbungen von geflüchteten Jugendlichen und jungen Erwachsenen für eine EBA- oder EFZ-Lehrstelle erhalten und sich nicht sicher sind, ob eine vorbereitende Massnahme wie die Integrationsvorlehre sinnvoll wäre, dürfen sich für eine Beratung gerne ebenfalls unter integrationsvorlehre@mba.zh.ch melden.
 
Informationen zum Schulangebot für Geflüchtete
 
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