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Kanton Zürich
Förderbeiträge Pflege
Update Nr. 2: Meilenstein erreicht
Der Kantonsrat hat das Einführungsgesetz einstimmig verabschiedet

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir bei der Umsetzung der Pflegeinitiative einen weiteren bedeutenden Fortschritt erzielt haben.

Der Kantonsrat hat am Montag, 28. Oktober 2024 das Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG Ausbildungsfördergesetz Pflege) einstimmig verabschiedet.
Nächste Schritte:
1.  Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Nachdem die Referendumsfrist am 7. Januar 2025 unbenutzt abgelaufen ist, wird das Gesetz dem Regierungsrat zur Inkraftsetzung vorgelegt und die für die Umsetzung notwendigen Verordnungsbestimmungen erlassen. Diese regeln insbesondere die Kriterien für die Förderbeiträge und den Gesuchsprozess.
2.  Sobald das EG Ausbildungsfördergesetz Pflege in Kraft tritt, können Sie Förderbeiträge über die Online-Plattform beantragen. Dies wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 möglich sein.
Wenn es Sie interessiert, die einzelnen Schritte im Kantonsrat rückblickend zu verfolgen, können Sie dies unter folgendem Link tun: Website Kantonsrat
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Freundliche Grüsse
Team Umsetzung Pflegeinitiative